DIVIO GmbH – Foto- und Filmleistungen, Drohnenaufnahmen sowie Glasfaser-Spleißarbeiten
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der DIVIO GmbH (nachfolgend „DIVIO“) gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Foto- und Filmproduktionen, die Erstellung und Bearbeitung von Bild-, Video- und Tonmaterial, Drohnenaufnahmen sowie für Glasfaser-Spleißarbeiten, soweit diese durch DIVIO angeboten und beauftragt werden.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DIVIO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn DIVIO in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Lizenzvereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.
2.1 Angebote von DIVIO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, das Briefing, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls gesonderte Lizenz-, Dreh-, Produktions- oder Projektvereinbarungen.
2.3 Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden sind gesondert zu vergüten, sofern sie über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen. DIVIO wird den Kunden hierauf hinweisen, soweit dies nach Art und Umfang des Änderungswunsches erforderlich und zumutbar ist.
2.4 DIVIO ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Erfüllungsgehilfen, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.
3.1 Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Bei Foto- und Filmproduktionen ist, sofern nicht abweichend vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist nach Leistungserbringung bzw. Rechnungsstellung fällig.
3.3 Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung nichts anderes ausgewiesen ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.4 Bei Zahlungsverzug ist DIVIO berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale und eines weitergehenden Schadens vorbehalten.
3.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, DIVIO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsmöglichkeiten, Freigaben, Ansprechpartner, Termine, Genehmigungen und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Verzögerungen, Mehraufwand oder Mehrkosten, die auf unvollständigen, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkungen des Kunden beruhen, sind vom Kunden zu tragen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich angemessen.
4.3 Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Logos, Musik, Bilder, Texte, Marken, Locations, Produkte oder sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
4.4 Bei Aufnahmen von Personen ist der Kunde, soweit er selbst Personen auswählt, organisiert oder stellt, dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen, Model Releases, Hausrechte, Drehgenehmigungen oder sonstige Freigaben einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich von DIVIO übernommen wurde.
5.1 DIVIO erbringt Foto- und Filmleistungen nach dem vereinbarten Konzept, Briefing und künstlerisch-gestalterischen Stil. Eine bestimmte gestalterische Wirkung, subjektive Gefälligkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Der Kunde erkennt an, dass Foto- und Filmleistungen persönliche, kreative und technische Leistungen sind. Geringfügige Abweichungen in Bildstil, Schnitt, Farblook, Perspektive, Tonalität oder Auswahl stellen keinen Mangel dar, sofern sie sich im Rahmen des vereinbarten Konzepts und branchenüblicher Gestaltung bewegen.
5.3 DIVIO wählt, sofern nicht anders vereinbart, die zur Bearbeitung und Lieferung geeigneten Aufnahmen aus. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe sämtlicher erstellter Aufnahmen besteht nicht.
5.4 Rohdaten, RAW-Dateien, unbearbeitetes Videomaterial, Projektdateien, offene Schnittdateien, Presets, LUTs oder sonstige Arbeitsdateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Eine Herausgabe erfolgt nur bei ausdrücklicher abweichender Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
5.5 Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Sofern keine konkrete Lieferfrist vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bei Fotoaufträgen in der Regel innerhalb von 14 bis 30 Tagen und bei Film-/Videoprojekten in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufnahmetermin bzw. nach Erhalt aller erforderlichen Kundendaten und Freigaben. Diese Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
6.1 Bei Film- und Videoprojekten ist, sofern nicht anders vereinbart, eine Korrekturschleife im vereinbarten Preis enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Änderungen innerhalb des vereinbarten Konzepts, nicht jedoch eine grundlegende Neukonzeption, Nachdrehs, neue Sprechertexte, geänderte Musikauswahl, zusätzliche Animationen oder wesentliche Erweiterungen des Leistungsumfangs.
6.2 Weitere Korrekturen, Änderungswünsche oder Ergänzungen werden nach Aufwand oder gemäß gesonderter Vereinbarung vergütet.
6.3 Der Kunde hat gelieferte Entwürfe, Vorschauen, Zwischenstände oder Endfassungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen konkret mitzuteilen.
6.4 Gegenüber Unternehmern gilt eine Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich oder in Textform konkrete, wesentliche Mängel rügt oder das Material bereits produktiv nutzt, veröffentlicht, vervielfältigt, verbreitet oder an Dritte weitergibt.
6.5 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme und Mängelhaftung. Eine fiktive Abnahme erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
7.1 Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an von DIVIO erstelltem Bild-, Video-, Ton- und Medienmaterial verbleiben, soweit gesetzlich zulässig, bei DIVIO. Der Kunde erhält ausschließlich die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nutzungsrechte.
7.2 Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt standardmäßig erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung sind insbesondere Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Nutzung in sozialen Medien, Nutzung in Werbung oder sonstige Nutzung des Materials nicht gestattet, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht.
7.3 Umfang, Dauer, Gebiet, Medien, Plattformen, Werbezwecke und Art der Nutzungsrechte richten sich nach dem gebuchten und bezahlten Nutzungsrecht. Ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung erhält der Kunde nur ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot oder Vertrag genannten Zweck.
7.4 Private Kunden erhalten, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Nutzung, insbesondere zur privaten Speicherung, privaten Vervielfältigung und privaten Weitergabe im familiären oder persönlichen Umfeld. Eine kommerzielle Nutzung, werbliche Nutzung, Veröffentlichung zu geschäftlichen Zwecken oder Weiterlizenzierung ist hiervon nicht umfasst.
7.5 Gewerbliche Kunden erhalten nur die Nutzungsrechte, die zur vertraglich vereinbarten Verwendung erforderlich sind oder ausdrücklich gebucht wurden. Nutzungen in bezahlter Werbung, Social Ads, Außenwerbung, TV, Kino, Streaming-Plattformen, Printkampagnen, Produktverpackungen, Weiterverkauf, Weiterlizenzierung oder sonstige erweiterte kommerzielle Nutzungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
7.6 Bearbeitungen, Verfremdungen, KI-gestützte Weiterverarbeitung, Composings, Re-Edits, Farbveränderungen, Ausschnitte, Filter, Einbindung in Vorlagen oder Kombinationen mit anderen Werken sind nur zulässig, soweit dies vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst ist oder DIVIO zustimmt. Technisch notwendige Formatänderungen für die vereinbarte Nutzung bleiben zulässig.
7.7 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder für die vereinbarte Nutzung zwingend erforderlich ist, etwa durch Agenturen, Druckereien, Plattformbetreiber oder Dienstleister des Kunden.
7.8 Bei vertragswidriger Nutzung, insbesondere Nutzung vor vollständiger Zahlung oder über den vereinbarten Lizenzumfang hinaus, ist DIVIO berechtigt, eine angemessene Nachlizenzierung zu verlangen und weitergehende Ansprüche geltend zu machen.
8.1 DIVIO ist, soweit gesetzlich vorgesehen und branchenüblich, berechtigt, bei Veröffentlichungen als Urheber bzw. Hersteller benannt zu werden, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde oder im konkreten Nutzungskontext unüblich ist.
8.2 Die konkrete Form der Urheberbenennung kann vertraglich geregelt werden. Bei Social-Media-Veröffentlichungen kann eine Verlinkung oder Nennung des Unternehmensprofils vereinbart werden.
9.1 DIVIO darf Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Präsentationen, Wettbewerbe und Referenzzwecke verwenden, soweit der Kunde hierin eingewilligt hat oder die Nutzung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.
9.2 Bei Verbrauchern und bei Aufnahmen identifizierbarer Personen erfolgt eine Veröffentlichung zu Referenz- und Portfoliozwecken grundsätzlich nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Nutzungen bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Bei Unternehmern darf DIVIO das Unternehmen, das Projekt und nicht-personenbezogene Arbeitsergebnisse als Referenz nennen und verwenden, sofern keine berechtigten Interessen, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder entgegenstehende Rechte Dritter entgegenstehen. Personenbezogene Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, DIVIO vor Vertragsschluss oder spätestens vor Veröffentlichung auf besondere Vertraulichkeitsinteressen, Sperrvermerke, Embargos, Geheimhaltungsverpflichtungen oder Rechte Dritter hinzuweisen.
10.1 Drohnenaufnahmen werden nur erbracht, soweit sie rechtlich zulässig, sicher durchführbar und tatsächlich möglich sind. Sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt von Wetterlage, Sichtverhältnissen, Wind, Niederschlag, Flugverbotszonen, behördlichen Vorgaben, Auflagen, Genehmigungen, Datenschutz, Persönlichkeitsrechten, Grundstücksrechten und der Sicherheitsbewertung durch DIVIO oder den eingesetzten Drohnenpiloten.
10.2 DIVIO ist berechtigt, Drohnenflüge abzulehnen, abzubrechen, zu verschieben oder durch alternative Aufnahmeformen zu ersetzen, wenn rechtliche, technische, wetterbedingte oder sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern.
10.3 Sofern Genehmigungen, Grundstücksfreigaben, Start- und Landeerlaubnisse, Betretungsrechte oder Informationen zu örtlichen Beschränkungen erforderlich sind und nicht ausdrücklich von DIVIO übernommen wurden, hat der Kunde diese rechtzeitig zu beschaffen.
10.4 Kann eine Drohnenleistung aus Gründen, die DIVIO nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bestehen. Soweit möglich, werden angemessene Ersatztermine oder alternative Aufnahmeformen abgestimmt.
11.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Terminverschiebungen bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien. Soweit möglich und zumutbar, bemüht sich DIVIO um einen Ersatztermin.
11.2 Storniert der Kunde einen Foto- oder Filmauftrag, ist DIVIO berechtigt, folgende pauschale Ausfallvergütung zu verlangen, soweit der Kunde die Stornierung zu vertreten hat oder kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht: bis 14 Kalendertage vor Termin 25 % der vereinbarten Auftragssumme, bis 7 Kalendertage vor Termin 50 %, ab 72 Stunden vor Termin 75 %, am Einsatztag oder bei Nichterscheinen 100 %.
11.3 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass DIVIO kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. DIVIO bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
11.4 Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten, Reisekosten, Locationkosten, Kosten für Dienstleister, Assistenten, Sprecher, Musiklizenzen, Genehmigungen, Spezialtechnik oder sonstige projektbezogene Aufwendungen sind zusätzlich zu ersetzen, soweit sie durch den Auftrag veranlasst wurden.
11.5 Bei Krankheit, höherer Gewalt, Unwetter, behördlichen Maßnahmen, technischen Ausfällen, Unfall oder sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von DIVIO liegen, wird DIVIO nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder geeigneten Ersatzdienstleister anbieten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
12.1 Glasfaser-Spleißarbeiten werden ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbracht. Ein Vertrag über Glasfaser-Spleißarbeiten mit Verbrauchern wird nicht geschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
12.2 Der Leistungsumfang beschränkt sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf das Spleißen von Glasfaserkabeln bzw. Glasfaserleitungen. Messungen, OTDR-Protokolle, Dokumentationen, Fehlersuche, Planung, Materialprüfung, Netzwerkkonfiguration, Inbetriebnahme oder Gewährleistung für Fremdleistungen sind nicht geschuldet.
12.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die zu spleißenden Kabel, Muffen, Verteiler, Räumlichkeiten, Schächte, Trassen, Stromanschlüsse, Zugangsmöglichkeiten und Vorleistungen ordnungsgemäß vorbereitet, zugänglich, sicher und für die Leistung geeignet sind.
12.4 DIVIO haftet nicht für Mängel, Schäden, Unterbrechungen, Leistungsstörungen oder Folgekosten, die auf fehlerhaften Planungen, fehlerhaftem Material, Vorschäden, unsachgemäßer Verlegung, nicht dokumentierten Leitungen, unzureichenden Vorleistungen, Arbeiten Dritter oder vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen beruhen.
12.5 Werden bei Durchführung der Arbeiten Vorschäden, ungeeignete Vorleistungen, fehlende Zugänge, Sicherheitsrisiken oder sonstige Hindernisse festgestellt, ist DIVIO berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder abzulehnen. Entstehender Mehraufwand ist gesondert zu vergüten.
12.6 Eine Funktionsgarantie für das gesamte Glasfasernetz, die Übertragungsqualität außerhalb der konkret bearbeiteten Spleißstelle oder die Kompatibilität mit aktiven Komponenten wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
13.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese AGB keine zulässigen abweichenden Regelungen enthalten.
13.2 Bei kreativen Leistungen stellen rein subjektive Geschmacksabweichungen keinen Mangel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Briefing, dem gebuchten Leistungsumfang und branchenüblichen Standards entspricht.
13.3 Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Abnahme, konkret in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung hinsichtlich offensichtlicher Mängel als genehmigt, soweit dies handelsrechtlich oder gesetzlich zulässig ist.
13.4 DIVIO ist bei berechtigten Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Der Kunde hat DIVIO eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
13.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei Änderungen, Bearbeitungen, unsachgemäßer Nutzung, Fremdeingriffen oder Weiterverarbeitungen durch den Kunden oder Dritte, soweit der Mangel hierauf beruht.
14.1 DIVIO haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DIVIO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbewirkung, ausgebliebene Reichweiten, Umsatzausfälle, Reputationsschäden oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden haftet DIVIO nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
14.5 Für Datenverlust haftet DIVIO nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. DIVIO wird eigene Arbeitsdaten im Rahmen branchenüblicher Sorgfalt sichern, schuldet jedoch keine unbegrenzte Archivierung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
14.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von DIVIO.
15.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von DIVIO liegende Ereignisse berechtigen DIVIO, die Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder, soweit die Leistung dauerhaft unmöglich wird, vom Vertrag zurückzutreten.
15.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Krankheit, Unfall, behördliche Maßnahmen, Strom- oder Netzausfälle, Streik, Krieg, Pandemien, Ausfall wesentlicher Dienstleister, technische Defekte trotz ordnungsgemäßer Wartung sowie sonstige vergleichbare Ereignisse.
15.3 Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht vermeidbare Kosten bleiben vergütungspflichtig, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16.1 DIVIO verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und beteiligter Personen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und zur Durchführung des jeweiligen Vertrags.
16.2 Soweit im Rahmen von Foto- oder Filmleistungen personenbezogene Daten, Bildnisse oder Tonaufnahmen verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage der jeweiligen Vertragsdurchführung, Einwilligung, berechtigter Interessen oder sonstiger gesetzlicher Erlaubnistatbestände.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, DIVIO rechtzeitig auf besondere Datenschutzanforderungen, Schutzbedürftigkeit von Personen, interne Richtlinien, Geheimhaltungsanforderungen oder Beschränkungen der Veröffentlichung hinzuweisen.
16.4 Soweit der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist und DIVIO ausschließlich weisungsgebunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen.
17.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
17.2 Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn DIVIO die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass DIVIO vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
17.3 Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Erlöschen des Widerrufsrechts, insbesondere bei ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers zum vorzeitigen Beginn und entsprechender Kenntnisbestätigung.
17.4 Sofern DIVIO gegenüber Verbrauchern Fernabsatzverträge oder Online-Buchungen anbietet, ist zusätzlich eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Diese AGB ersetzen eine solche Belehrung nicht.
18.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
18.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der DIVIO GmbH. DIVIO bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
19.4 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.